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Geschmacksmuster (Design)

CAPRI übernimmt die Formalitäten für Anmeldung, Verlängerung und Erteilung von Geschmacksmustern bei den verschiedenen Ämtern für Gewerbliches Eigentum:

  • Institut National de la Propriété Industrielle in Paris (INPI)
  • Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum in Alicante (EUIPO)
  • Weltorganisation für Geistiges Eigentum in Genf (WIPO)
  • Nationale Ämter in allen Ländern der Welt.

Die Geschmacksmuster werden bei CAPRI ähnlich wie in den USA behandelt, wo sie zu den Patenten gehören.
Deshalb werden sie meistens von Patentanwälten betreut.

Praktischer Fall

Die Verpackungsindustrie entwickelt Produkte, die durch Patente geschützt werden können und für deren Design ein Geschmacksmuster angemeldet werden kann. Manchmal sind diese beiden Aspekte miteinander verbunden, meist jedoch ergänzen sie sich.
Als Beispiel sei ein mit einem Verschlussmechanismus ausgestatteter Cremespender angeführt. Die technischen und funktionellen Eigenschaften dieses Verschlussmechanismus können durch Patente geschützt werden, seine Form und sein Aussehen durch Geschmacksmuster.